(1) Allgemeines

(1.1) Die Kurse, die das ABZ e.V., Rummelstraße 15, 67655 Kaiserslautern anbietet, sind eine Initiative des ABZ e.V.

(1.2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Nachhilfe – , Schulungs – , Seminar – ,Weiterbildungs –, Integrations- und ähnliche Verträge zwischen ABZ e.V. und dem Kunden bzw. Kursteilnehmer.

(1.3) Die Anmeldung zu den Kursen ist in jedem Fall schriftlich beim ABZ e.V. in Kaiserslautern vorzunehmen und sollte möglichst bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Mit Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.

(1.4) Mit der Anmeldung werden die AGB anerkannt.

(1.5) Es gelten die von unserem Institut bestimmten Feiertage und die Feier – und Ferientage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

(1.6) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung.

(1.7) Veränderungen treten zwei Wochen nach Bekanntgabe in Kraft.

(1.8) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und zu diesen Bestimmungen bestehen nicht, es sei denn sie sind schriftlich vereinbart.

(2) Haftung

(2.1) ABZ e.V. schließt eine Haftpflichtversicherung und eine gesetzliche Unfallversicherung ab.

(2.2) ABZ e.V. haftet innerhalb seiner Einrichtung nur für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln seines Personals.

(2.3) ABZ e.V. haftet für Unfälle des Teilnehmers während des Kurses/Maßnahme. Alle Teilnehmer sind gesetzlich Unfallversichert.

(2.4) Für Schäden aller Art, die der Teilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten.

(3) Finanzen

(3.1) Es besteht keine Anmeldegebühr für den Teilnehmer/in

(3.2) Die Kosten werden durch die jeweilige Firma, Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter übernommen.

(3.3) Falls keine Institution oder Organisation die anfallenden Kosten übernehmen, tragen die jeweiligen Teilnehmer, Kunden etc. die Kosten eigenständig.

(4) Rücktritt/Kündigung

(4.1) Nach der Anmeldung folgt eine Probezeit von einer Woche. Innerhalb dieser Zeit und vor Kursbeginn kann der Kursteilnehmer ohne Angaben von Gründen kostenlos kündigen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Teilnehmende, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, wenn nicht ein/-e Ersatzteilnehmer /-in gestellt wird.

(4.2) Kurse mit einer Dauer bis zu 6 Monaten sind nach Ablauf von 3 Monaten mit einer Frist von 6 Wochen kündbar. Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von über 6 Monaten sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende, erstmals jedoch zum Ablauf von 6 Monaten kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4.3) Bei Wegfall der Förderung nach SGB II oder SGB III hat der Teilnehmer ein kostenfreies Rücktrittsrecht.

(4.4) Der Teilnehmer hat ein kostenfreies und sofortiges Kündigungsrecht bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

(5) Datenschutz

(5.1) ABZ e.V. erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden bzw. Kursteilnehmers. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.

(5.2) Ohne Einwilligung des Kunden oder Kursteilnehmers wird ABZ e.V. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für Abrechnung erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden oder Kursteilnehmers werden Daten des Kunden auch nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(6.1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Kunde bzw. Kursteilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(6.2) Gerichststand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kursteilnehmer bzw. Kunden und ABZ e.V. der Sitz des Veranstalters.

(6.3) ABZ e.V. ist berechtigt, den Kunden bzw. Kursteilnehmer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

(7) Ausschluss von der Teilnahme

ABZ e.V nimmt sich das Recht vor, Teilnehmer in besonderen Fällen wie z.B. Zahlungsverzug, Störung des Kurses oder des Betriebsablaufes, vom Kurs fernzuhalten oder fristlos zu kündigen.

(8) Zertifikate und Teilnahmebescheinigung

Dem Kursteilnehmer kann auf Wunsch zu Beginn des Kurses eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden. Zu Ende des Kurses erhält jeder Kursteilnehmer einen Teilnahmezertifikat.

(9) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem wirtschaftlichen Zweck und Interessen der Vertragsparteien entsprechen.